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Mergers & Acquisitions

Der Begriff Mergers & Acquisition (M&A) beschreibt die Verschmelzung zweier Unternehmen (Merger) bzw. den Erwerb eines Unternehmens durch ein anderes (Acquisition).

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in diesem Bereich. Wir beraten seit vielen Jahren Gesellschafter und Gesellschaften, insbesondere in den Bereichen Internet-Startup, Zeitungen und Gesundheit. Wir bieten passgenaue und kreative Lösungen für Ihre einzigartige Situation.

Ihre Ansprechpersonen

Rechtsanwalt Dr. Christoph Partsch

Rechtsanwalt Axel Mütze